Kaffeemaschine Leasing
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Vertragliche Grundlagen beim Kaffeemaschinen-Leasing
Die Leasingdauer wird vertraglich geregelt und liegt bei ein bis fünf Jahren. Bei langfristiger Nutzung ist jedoch oftmals ein Kauf effizienter. Individuelle Leasingangebote sind ebenfalls möglich. Der Unterschied zwischen dem Vollautomaten-Leasing und der Miete besteht darin, dass der Leasingnehmer in der Regel auch für Reparatur- und Wartungskosten aufkommen muss. Einige Leasingverträge beinhalten die vorkalkulierten Reparaturleistungen bereits in den monatlichen Ratenzahlungen, sodass der ursprüngliche Besitzer für die Instandhaltung verantwortlich ist. Einen Kaffeeautomat zu mieten, lohnt sich eher bei einer kurzfristigen Nutzungsdauer. Beim Leasing kann die festgelegte Vertragsdauer nicht unterbrochen werden. Wird eine Kaffeemaschine über Leasing finanziert, hat man nach Vertragsende die Option, das Gerät für den Restwert käuflich zu erwerben.
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