Kaffeevollautomat leasen
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Kaffeeautomat leasen: Die Vor- und Nachteile
Es macht dann Sinn einen Kaffeevollautomaten zu leasen, wenn dieser dringend benötigt wird beispielsweise für die Gastronomie jedoch das Geld nicht auf einmal aufgebracht werden kann oder soll. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die monatlichen Raten über den festgelegten Zeitraum von beispielsweise 12 oder 36 Monaten ohne Probleme gezahlt werden können. Diese länger anhaltende finanzielle Belastung sollte nicht unterschätzt werden, auch wenn die einzelnen Raten auf den ersten Blick im Vergleich zum hohen Festpreis verlockend gering wirken mögen. Wird eine Rate nicht oder verspätet gezahlt, muss mit Sanktionen gerechnet werden. Zudem zahlt man für das Gerät im Endeffekt meist durch hinzukommende Zinsen mehr als es ursprünglich gekostet hätte.
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Welchen Kaffeevollautomat leasen?
Die Höhe der monatlichen Raten für das Leasing eines Kaffeevollautomaten oder einer Kaffeemaschine hängt zum einen davon ab, wie hoch der Festpreis ist. Zum anderen hängt sie davon ab, wie lang der vereinbarte Zeitraum ist, in welchem das Gerät abbezahlt werden muss. Möchte man einen Kaffeevollautomaten leasen, muss man Entscheidungen im Hinblick darauf treffen, welche Funktionen das Gerät mitbringen soll. Soll es neben Kaffee auch Espresso, Cappuccino und Latte Macciato auf Knopfdruck brühen können? Einige Kaffeevollautomaten stellen Milchschaum über eine Dampfdüse, andere über ein Einsaugsystem her. Manche Geräte haben einen Wasserfilter. Wird ein Kaffeevollautomat nur über einen bestimmten Zeitraum benötigt, besteht alternativ auch die Möglichkeit des Mietens.
Kaffeeautomat: Leasing vs. Miete oder Kauf
Einen Kaffeeautomaten zu leasen, ist für eine langfristige Nutzung effizient. Für den kurzzeitigen Gebrauch ist das Mieten einer Maschine empfehlenswerter. Der Kauf einer Kaffeemaschine ist hingegen bei einer dauerhaften Verwendung günstiger. Die Vertragslaufzeit beim Kaffeeautomat-Leasing wird vorher festgelegt und beträgt häufig ein bis fünf Jahre in Halbjahresschritten. Anders als beim Mietverhältnis ist der Leasingnehmer für Reparatur und Wartung des Kaffeeautomaten verantwortlich und muss anfallende Kosten selbst bezahlen. Teilweise gibt es jedoch Leasingverträge, bei denen ein vorher errechneter monatlicher Aufschlag für eben solche Leistungen gezahlt wird. In diesem Fall kümmert sich der Leasinggeber um die Reparatur des Geräts
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